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ARCHIV GEWISSENSFREIHEIT
1996 - 2022
herausgegeben von Paul Tiedemann

3. Kriegs- und Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen
3.3 Rechtsprechung
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BVerwG
Urteil v. 22.02.2012
6 C 11.11

Amtlicher Leitsatz:

Berufgssoldaten und Soldaten auf Zeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr haben auch vor Beendigung ihres Dienstverhältnisses ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (Aufgabe der st. Rspr. seit dem Urteil vom 27.11.1985 - BVerwG 6 C 5.85 - BVerwGE 72, 241)